baden_wuerttemberg
Sonntag, 15. April 2018, 16:15 Uhr
Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg
News-Nr.: 27421

Schweres Flugunglück mit zwei Toten in Baden-Württemberg:
Zwei Kleinflugzeuge waren beim Landeanflug in der Luft zusammengestoßen und abgestürzt

Sprengladungen der Sicherheitssysteme im Flugzeug gefährden den Bergunsseinsatz der Feuerwehr und müssen erst entschärft werden

Bildergalerie vorhanden

Datum: Sonntag, 15. April 2018, 16:15 Uhr

Ort: Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg

 

(et) Bei einem schweren Flugunfall sind am späten Sonntagnachmittag in der Nähe von Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg zwei Menschen ums Leben gekommen.

Laut ersten Aussagen der Polizei sollen sich die beiden Maschinen rund sechs Kilometer vom Adolf-Würth-Flughafen entfernt im Landeanflug befunden haben, als das Unglück geschah und das Sportflugzeug und ein Ultraleichtflugzeug zusammen stießen. Das Ultraleichtflugzeug soll nach dem Absturz in Brand geraten sein und wurde von der Feuerwehr gelöscht.

Die Polizei geht davon aus, dass es sich bei den beiden Toten um die Piloten der Maschinen handelt. Ob es noch weitere Opfer gibt ist noch unklar, weil die Feuerwehr noch nicht an die verunglückte Sportmaschine heran kann. Momentan geht von den Sprengladungen der Sicherheitssysteme im Flugzeug noch eine Gefahr aus. Unterdes hat das THW die Unglücksstelle großflächig ausgeleuchtet und sucht das Gelände nach weiteren Opfern ab.

Das Trümmerfeld erstreckt sich über mehrere hundert Meter. Jedes einzelne Wrackteil muss nun für die Rekonstruktion mit roten Hütchen markiert werden. Die Absturzstelle wurde weiträumig abgesperrt. Experten der Bundesanstalt für Fluguntersuchungen in Braunschweig sollen nun die Unglücksursache klären.

 


Zusatzinfos vorhandenWeiterführende Infos zum Thema:
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.
Sehr geehrter Kunde,

wir möchten ihnen unsere Agenturinhalte ohne störende Werbebotschaften darstellen.

Bitte nutzen Sie dazu in Zukunft unser b2b-Portal unter

www.nonstopmedia.de.

Ihre Zugangsdaten bleiben gleich, sie werden nach Login auf der dortigen Seite sofort auf die bekannten Inhalte von NonstopNews weitergeleitet - werbefrei.

Diesen Hinweis ausblenden.