Alkoholunfall:
Junger Familienvater setzt sich offenbar alkoholisiert hinters Steuer und setzt bei Kreisverkehr gegen eine Laterne - Laterne reißt ab und droht runterzukrachen
Im Beifahrerfußraum liegen zwei Wodka Flaschen - Fahrer möchte auf keinen Fall Polizei am Ort- Augenzeugen berichten, der Mann habe stark getorkelt
Datum: Donnerstag, 08. Februar 2018, 19:30 Uhr
Ort: Stahnsdorf, LK Potsdam-Mittelmark, Brandenburg
(jl) Wodka Flaschen im Beifahrerfußraum, auf der Rückbank die Kindersitze: Ein junger Familienvater fuhr mit seinem Kombi in Stahnsdorf in den Kreisverkehr Richtung Potsdam ein. Er schaffte es nicht die Spur zu halten und überfuhr die Kante. Er verlor die Kontrolle über den Wagen und rutschte über den Grünstreifen, wo er gegen eine Straßenlaterne prallte. Die Lampe riss durch die Wucht des Aufpralls ab und baumelte gefährlich an einem Kabel. Sie drohte hinabzustürzen. Zeugen, die den Unfall bemerkten, alarmierten die Polizei. Davon war der Fahrer aber offenbar gar nicht begeistert. Er wollte unbedingt verhindern, dass die Polizei hinzugezogen wurde. Laut Aussage der Zeugen, war der Mann mittleren Alters deutlich alkoholisiert. Er torkelte stark merklich an der Unfallstelle umher. Im Beifahrerfußraum fand die Polizei zwei Flaschen Wodka vor, aus denen bereits getrunken wurde. Auf der Rückbank waren zwei Kindersitze. Der Mann wurde vom Rettungsdienst nach Potsdam ins Krankenhaus gebracht. Da die herabhängende Laterne eine erhebliche Gefahrenquelle darstellte, musste sie noch am Abend von der Feuerwehr abgefräst und heruntergeholt werden. Dadurch dauerte der Einsatz, auch wenn der Unfall eigentlich nicht verheerend war, einiges an Zeit. Der Kreisverkehr musste komplett gesperrt werden.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.