Busunfall fordert vier Verletzte:
23-jähriger Autofahrer gerät mit seinem Golf auf die Gegenfahrbahn und kracht frontal in Linienbus – Busfahrer versuchte noch, auszuweichen und fuhr in Seitenböschung
Autofahrer, Busfahrer und zwei 17-jährige Passagiere verletzt
Datum: Dienstag, 16. Mai 2017, 15:30 Uhr
Ort: Bielefeld, Nordrhein-Westfalen
(sj) Ein schwerer Busunfall rief in Bielefeld am Nachmittag zahlreiche Rettungskräfte auf den Plan. „Ein PKW-Fahrer scheint von der Spur abgekommen zu sein“, schildert Peter Palsbröker von der Bielefelder Feuerwehr den Unfallhergang. Zwar versuchte der Busfahrer noch reaktionsschnell, dem Auto auszuweichen und fuhr auf eine Böschung, doch auch dieses Manöver konnte den Frontalzusammenstoß nicht mehr verhindern: Das Auto krachte mit voller Wucht gegen den Bus, dabei wurde der Autofahrer schwer verletzt eingeklemmt. Er kam mit schweren Verletzungen mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus. Auch der Busfahrer sowie zwei Passagiere, 17-jährige Mädchen, mussten verletzt in eine Klinik gebracht werden.
Die NonstopNews-Bilder und der O-Ton:
- Totale der Einsatzstelle
- Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei vor Ort
- Bus an der Böschung
- Völlig zerstörtes Unfallauto auf der Straße
- Blick in Unfallauto
- Trümmerteile auf der Fahrbahn
- Schäden am Bus
- Blick in Bus
- Einsatzkräfte im Gespräch
- Rettungshubschrauber vor Ort
- Abfahrt RTW
- Weitere Einsatz- und Schnittbilder
- O-Ton Peter Palsbröker, Feuerwehr Bielefeld: „Verkehrsunfall… PKW gegen Bus…PKW-Fahrer scheint von Spur abgekommen zu sein…eingeklemmt…mit technischem Gerät befreien…schwer verletzt…in Bus waren fünf Personen…drei ins Krankenhaus…Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehr…Glück gehabt, dass Bus nicht in Graben gestürzt ist…“
Bestellen Sie das TV-Material unter 04221 / 97 30 444 – Standort: Bielefeld
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.