Leer:
Bahnhof nach Bombendrohung geräumt
O-Ton mit Auszubildenden der Bäckerei, die den Drohanruf annahm - Sprengstoffspürhunde suchen Bahnhofsgelände ab
Datum: Freitag, 24. März 2017, ca. 14:00 Uhr
Ort: Leer, Niedersachsen
(et) Der Bahnhof im ostfriesischen Leer musste am Freitagnachmittag nach einer Bombendrohung komplett evakuiert werden.
In der Bäckerei in der Bahnhofshalle klingelte das Telefon und ein Anrufer meldete, dass im Bahnhof eine Sprengstoffladung deponiert sei. Die Auszubildende, die den Anruf angenommen hatte, meldete den Vorfall sofort der Polizei. Diese rückte mit mehreren Streifenwagen an und evakuierte den gesamten Bahnhof. Im Umkreis von 100 Metern durfte sich keine Person mehr aufhalten. Sprengstoffsuchhunde begannen kurz darauf den Bahnhof nach dem verdächtigen Gegenstand zu durchkämmen.
Nach zweieinhalb Stunden intensiver Suche konnte die Polizei zum Glück Entwarnung geben, es wurde kein verdächtiger Gegenstand gefunden. Trotzdem kam es auf den Strecken zu erheblichen Verspätungen. Auch Reisende, die am Bahnhof in Oldenburg warteten, war betroffen.
Die NonstopNews-Bilder und die O-Töne:
- Totale der Einsatzstelle
- Polizei und Rettungsdienst vor Ort
- Spürhund kommt vom Bahnhofsgelände
- Reisende warten vor dem Bahnhof
- Absperrband der Polizei
- Blick auf Bäckerei im Bahnhof
- O-Ton Rebecca Keller, nahm den Drohanruf an: ...es klingelte und der Anrufer sagte, dass eine Bombe im Bahnhof sei...hab sofort die Polizei informiert...
- O-Ton Sina Butke, Polizei Leer: ...mussten Bahnhof nach Bombendrohung räumen, etc...
- Zwei Vox-Pops mit Reisenden: ...mussten reise unterbrechen, wegen einer Bombendrohung...
- Schnittbilder
Bestellen Sie das TV-Material unter 04221 / 97 30 444 – Standort: Emden
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.