A1 in Richtung HH nach schwerem Verkehrsunfall zeitweise voll gesperrt:
Corsa gerät ins Schleudern und überschlägt sich mehrfach – Ersthelfer befreit schwerstverletzten Fahrer aus Wrack
Unfallursache noch unklar – Rettungshubschrauber wird vorsorglich angefordert – Erhebliche Verkehrsbehinderungen
Datum: Dienstag, 28. Juli 2015, ca. 08:30 Uhr
Ort: A1 Fahrtrichtung Hamburg, zwischen AS Oyten und AS Posthausen, Niedersachsen
(ah) Erhebliche Verkehrsbehinderungen am Dienstagmorgen nach einem schweren Unfall auf der A1 bei Bremen: Ersten Angaben zufolge geriet ein Opel Corsa aus bislang noch ungeklärter Ursache ins Schleudern, rutschte von der Fahrbahn, überschlug sich mehrfach und kam schließlich neben der Autobahn zum Liegen. Der Fahrer wurde in dem Wrack eingeschlossen und wurde von einem Ersthelfer - zufällig und glücklicherweise ein ausgebildeter Sanitäter - befreit. Der Mann erlitt schwerste Verletzungen. Ein Rettungshubschrauber wurde vorsorglich angefordert, doch der Verletzte wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.
Aufgrund der Landung des Hubschraubers musste die A1 in Richtung Hamburg zeitweise voll gesperrt werden. Es bildete sich ein mehrere Kilometer langer Stau. Die Unfallursache ist noch unklar.
Die NonstopNews-Bilder und die O-Töne:
- Totale der Unfallstelle
- Zerstörter PKW, Trümmerteile
- Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr vor Ort
- Einsatzkräfte im Gespräch
- Rettungshubschrauber landet
- Gesperrte Autobahn, Stau
- Schnittbilder
- O-Ton (Name auf Band), Feuerwehr Oyten: ...zum Einsatz...
- O-Ton (Name auf Band). Autobahnpolizei Langwedel: ...zum Unfall...
Bestellen Sie das TV-Material unter 04221 / 97 30 444 – Standort: Delmenhorst
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.