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Freitag, 24. Oktober 2014, ca. 11:30 Uhr (Tat am 18.September 2013)
Verden, Niedersachsen (Tat ereignete sich in Rethem, Heidekreis, Niedersachsen)
News-Nr.: 19465

Urteil im Messermordprozess:
19-Jähriger zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt - Schüler hatte Verkäuferin eines Getränkemarktes mit mehr als 100 Messerstichen getötet

Damals 18-Jähriger arbeitete zum Tatzeitpunkt als Aushilfe in dem Markt - Vorbehalt der Sicherungsverwahrung ausgesprochen - Prozessbilder sowie Archivmaterial vom Tattag

Datum: Freitag, 24. Oktober 2014, ca. 11:30 Uhr (Tat am 18.September 2013)

Ort: Verden, Niedersachsen (Tat ereignete sich in Rethem, Heidekreis, Niedersachsen)

 

(ah) Im so genannten "Messermordprozess" hat das Landgericht Verden am Freitag das Urteil gesprochen: Ein 19-Jähriger wurde wegen Mordes zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Zudem wurde der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung ausgesprochen.

Der damals 18-Jährige habe demnach im September 2013 eine Verkäuferin eines Getränkemarktes in Rethem im Heidekreis, in dem der Jugendliche zu der Zeit als Aushilfe arbeitete, ausrauben wollen und die Frau, als sie sich wehrte, mit mehr als 100 Messerstichen getötet.

Die Jugendkammer folgte im Wesentlichen der Argumentation der Staatsanwaltschaft und machte aufgrund der Brutalität der Tat von einer neuen Möglichkeit des Gesetzgebers Gebrauch, die die Möglichkeit vorsieht, auch gegen Heranwachsende eine längere Jugendstrafe als zehn Jahre zu verhängen und auch den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung nach der Verbüßung der Haftstrafe ermöglicht. Die Verteidigung kündigte an, Revision einlegen zu wollen.

 

Die NonstopNews-Bilder und die O-Töne:

 

  • Außenshot des Gerichtsgebäudes
  • Presse vor Ort
  • Wartende Zuschauer vor dem Gerichtsgebäude
  • Bilder aus dem Gerichtssaal, Prozessbeteiligte, Anwälte, Zuschauer
  • Angeklagter wird hereingeführt, hält sich Mappe vor den Kopf
  • Richter betreten den Saal
  • Zuschauer verlassen den Saal nach der Urteilsverkündung
  • O-Ton Jennifer Andrea Schutt, kannte das Opfer: ....sie war das Patenkind meiner Mutter, wir sind zusammen aufgewachsen..., ...man hofft, dass er eine hohe Strafe bekommt..., ...sie war freundlich, offen, liebevoll...., ...warum er dann auf sie einsticht: keine Ahnung..., ....das ist hart..., ...dieses hin und her von seinem Verteidiger quält die Angehörigen..., es gibt genug Beweise; er hat's getan, er hat's gestanden...
  • O-Ton Lutz Gaebel, Sprecher der Staatsanwaltschaft: ...die Jugendkammer ist der Argumentation der Staatsanwaltschaft eigentlich vollumfänglich gefolgt..., ...die Sichtweise, die Beurteilung dieser schrecklichen Tat hat die Kammer zutreffend gewürdigt.., ...sind zufrieden, dass die Kammer uns gefolgt ist..., ....wichtig war, dass die Kammer den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung ausgesprochen hat..., ...dies zeigt, wie außergewöhnlich diese Tat war..., ...die Regelung, dass bei einem Heranwachsenden eine Strafe von mehr als zehn Jahren verhängt werden kann, ist sehr neu..., ...genauso neu ist auch die Möglichkeit, dass man sich die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung am Ende der Strafe vorbehalten kann..., ...irgendwann müssen diese Fälle auch angewandt werden..., ...dieses ist leider so ein Fall..., ...die Kammer hat sich sehr viel Zeit gelassen; das war notwendig und liegt in der Natur der Tat, die sehr brutal war..., ...nach Auffassung des Sachverständigen ist eine hohe Gefahr für einen Rückfall gegeben ist; er hält den Angeklagten für sehr gefährlich, auch nach einer so langen Zeit, erneut Straftaten gegen das Leben zu begehen...

 

Archivmaterial vom September 2013:

  • Totale, Steifenwagen vor Ort, Spurensicherung, Bestatter vor Ort, Tagbilder am Folgetag
  • Polizei-O-Ton und Vox-Pops mit Anwohnern

 

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