Feuersbrunst durch Brandstifter?
Riesiges Strohlager lichterloh in Flammen - Mehr als 5.000 Ballen brennen - Etwa 150.000 Euro Sachschaden - Feuerwehr kann Übergreifen auf Lagerhalle nur knapp verhindern
Meterhohe Strohmiete brannte auf 60 Meter Länge - Großeinsatz für Löschkräfte
Datum: Donnerstag, 18. September 2014, 21.00 Uhr
Ort: Stavenhagen - Basepohl, LK Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern
(gs/si) Hat ein Brandstifter diese Feuersbrunst ausgelöst? Eine in voller Ausdehnung brennende große Strohmiete hat am Abend den Einsatz vieler Feuerwehren im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gefordert. Ein 60 Meter langes und meterhohes Lager von Strohrundballen mit etwa 5.000 Ballen stand lichterloh in Flammen. Das Feuer loderte meterhoch und drohte auch auf eine Lagerhalle überzugreifen.
Neben den Einsatzkräften aus Demmin, Malchin, Stavenhagen und Altentreptow kam noch viele weitere Feuerwehren zum Einsatz.
Ein Ausbreiten des Feuers konnte nur durch massiven Löschmitteleinsatz verhindert werden. Die angrenzende Bundesstraße 194 musste aufgrund des Brandeinsatzes voll gesperrt werden. Die Löscharbeiten werden voraussichtlich bis in den Morgen andauern, da die Feuerwehr zum Ablöschen des Brandes das meterhoch gestapelte Stroh auseinanderziehen muss. Es entstand ein Sachschaden von etwa 150.000 Euro. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und schließt Brandstiftung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht aus.
Die NonstopNews-Bilder (Nacht):
- Totale der Einsatzstelle
- Viel Feuerwehr vor Ort
- Strohlager brennt lichterloh
- Meterhohe Flammen schlagen aus dem Strohlager
- Große Fläche wie Feuerwand
- Starke Rauchentwicklung über der Einsatzstelle
- Feuerwehr bei Löscharbeiten
- Hale wird gekühlt
- Starker Funkenflug
Bestellen Sie das TV-Material unter 04221 / 97 30 444 – Standort: Müritz
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.