rheinland_pfalz
Dienstag, 13. Mai, 23:00 Uhr
B413 bei Dierdorf, LK Neuwied, Rheinland-Pfalz
News-Nr.: 18711

Unfallhelfer wird zum Opfer:
Ersthelfer wird nach Wildunfall von entgegenkommendem Transporter erfasst, als er das tote Reh von der Straße ziehen wollte - Opfer schwer verletzt

Autofahrer hatte sofort angehalten um zu helfen - Sicht war durch Regen eingeschränkt - Ersthelfer hatte keine Warnweste an - Diese ist ab 1.7. in Deutschland für alle Autofahrer Pflicht

Bildergalerie vorhanden

Datum: Dienstag, 13. Mai, 23:00 Uhr

Ort: B413 bei Dierdorf, LK Neuwied, Rheinland-Pfalz

 

(gs) Er wollte nach einem Unfall helfen und wurde selber zum Opfer: Ein 35-jähriger Autofahrer ist am Dienstagabend auf der Bundesstraße 413 bei Dierdorf im rheinland-pfälzischen Landkreis Neuwied von einem Kleintransporter erfasst worden, als er ein totes Reh nach einem unmittelbar zuvor passierten Unfall von der Straße ziehen wollte.

Eine Paar hatte das Reh zuvor auf der dunklen Bundesstraße erfasst, der direkt dahinter fahrende Zeige zögere keine Sekunde, stoppte seinen Wagen, um das noch auf der Straße liegende Tier in den Seitenstreifen zu ziehen. "Währenddessen kam eine Fahrzeugschlange aus der Gegenrichtung", so Patrick Markwort von der Polizei in Straßenhaus vor Ort, "der letzte Wagen, ein Fiat Ducato, kam mit zu hoher Geschwindigkeit an die Unfallstelle heran und wollte links an der Fahrzeugschlange vorbeifahren". Dabei erfasste deren Fahrerin den Ersthelfer, der gerade dabei war, das Reh von der Fahrbahn zu ziehen. "Der Mann erlitt schwere Verletzungen und wurde zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert.", so Markwort weiter.

Zum Unfallzeitpunkt hatte es vor Ort geregnet. "Die Fahrbahn war entsprechend regennass, von daher waren die Sichtverhältnisse auch sehr eingeschränkt", so Patrick Markwort weiter.

Eine Nachfrage ergab, dass der Ersthelfer keine Warnweste getragen hat, um in der Dunkelheit besser erkennbar zu sein. Aufgrund der großen Gefahr an derartigen Unfallstellen ist das Mitführen solch einer Warnweste ab 1. Juli in Deutschland für alle Autofahrer Pflicht. Bisher mussten nur gewerbliche Autofahrer und Lastwagenfahrer Warnwesten mit sich führen.

Zu Ermittlung des genauen Unfallverlaufs wurde die Unfallstelle ausgeleuchtet und ein Gutachter hinzugezogen. "Der Gutachter ist an der Unfallstelle, um nähere Angaben zur Geschwindigkeit und der Ursache geben zu können", so Patrick Markwort von der Polizei abschließend.

 

Die NonstopNews-Bilder (Nacht) und der O-Ton:

 

·       Totale der Unfallstelle mit Feuerwehr und Polizei vor Ort

·       Totes Reh im Grünstreifen, Auto des Zeigen und des Wildunfalls vor Ort

·       Fiat Ducato auf Straße mit Schaden an Frontscheibe

·       Gutachter markiert Spuren auf der Fahrbahn

·       Unfallstelle ausgeleuchtet, Blaulicht, Ermittlungen

·       O-Ton Patrick Markwart, Polizei Straßenhaus: "Wildunfall auf B413... unmittelbar dahinter stoppte ein Ersthelfer, der das Reh von der Straße ziehen wollte... währenddessen kam eine Fahrzeugschlange aus Gegenrichtung... der letzte Wagen, ein Fiat Ducato, kam mit zu hoher Geschwindigkeit an die Unfallstelle heran und wollte links an der Fahrzeugschlange vorbeifahren. Hier erwischte die Fahrerin den Ersthelfer, der gerade dabei war, das Reh von der Fahrbahn zu ziehen... der Mann erlitt schwere Verletzungen und wurde zur stationären Behandlung in eine Krankenhaus eingeliefert... die Feuerwehr wurde mit Ausleuchtung beauftragt.. Gutachter ist an Unfallstelle, der nähere Angaben zur Geschwindigkeit und der Ursache geben soll... zum Unfallzeitpunkt regnete es, die Fahrbahn war entsprechend regennass, von daher waren die Sichtverhältnisse auch sehr eingeschränkt."

·       O-Ton ADAC München: Wir bemühen uns am Morgen um einen O-Ton zum Thema Warnwesten Pflicht

·       Schnittbilder

 

Bestellen Sie das TV-Material unter 04221 / 97 30 444 – Standort: Leverkusen


Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.
Sehr geehrter Kunde,

wir möchten ihnen unsere Agenturinhalte ohne störende Werbebotschaften darstellen.

Bitte nutzen Sie dazu in Zukunft unser b2b-Portal unter

www.nonstopmedia.de.

Ihre Zugangsdaten bleiben gleich, sie werden nach Login auf der dortigen Seite sofort auf die bekannten Inhalte von NonstopNews weitergeleitet - werbefrei.

Diesen Hinweis ausblenden.