sachsen
Juli 2010 / Mittwoch, 29. Januar 2014, ca. 15:00 Uhr
Bautzen, Sachsen
News-Nr.: 18223

Abschreckendes Urteil:
Laserpointer-Blender Alexander S. muss für acht Monate ins Gefängnis, ohne Bewährung

Hubschrauber der Bundespolizei wurde von 29-Jährigem mit Laserpointer attackiert - Tatverdächtiger nicht sehr kooperativ, Mann muss auch im Gericht Hand- und Fußfesseln anbehalten - Derartige Vorfälle werden selten aufgeklärt

Bildergalerie vorhanden

Datum: Juli 2010 / Mittwoch, 29. Januar 2014, ca. 15:00 Uhr

Ort: Bautzen, Sachsen

 

(et) Wegen einer Laserpointer-Attacke im Juli 2010 auf einen Hubschrauber der Bundespolizei muss sich von heute an ein 29-jähriger Mann aus Bautzen vor dem Amtsgericht verantworten.

Der Vorfall liegt zwar schon über Jahre zurück, doch das macht ihn nicht weniger ungefährlich. Der heute 29-jährige Bautzener hatte in einer Nacht im Juli 2010 einen Helikopter und dessen Crew mit einem Laserpointer ins Visier genommen. Der Vorwurf: „Versuch eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr“. Derartige Vorfälle werden zwar selten aufgeklärt, doch wenn die Täter ermittelt werden können, drohen ihnen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Gefängnis. Ein Laser kann Menschen nicht nur blenden, sondern auch für längere Zeit die Sicht nehmen. Gerade für Piloten extrem gefährlich.

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht auf den 11. Juli 2010. Der Hubschrauber der Bundespolizei war mit der Grenzüberwachung für die Autobahn 4 eingeteilt und sollte die Kennzeichen der dort fahrenden Autos auf gestohlene Fahrzeuge überprüfen. Aus einem Fenster wurde der Hubschrauber rund fünf Minuten lang mit einem grünen Laserpointer attackiert. Nur dem Glück ist es zu verdanken, dass der Pilot eine Restlichtbrille auf hatte und von den Strahlen nicht ungeschützt getroffen wurde. Die Piloten konnten die Wohnung des Verdächtigen lokalisieren und Bodenkräfte zu der Adresse delegieren. Bei dem Tatverdächtigen Alexander S. wurde dann auch der Laserpointer sichergestellt. Der Mann zeigte sich beim Betreten des Gerichtssaals wenig kooperativ, sodass ihm die Hand- und Fußfesseln nicht abgenommen werden konnten.

Update: Der Angeklagte Alexander S. muss für seine Laserpointerattacke für acht Monate ins Gefängnis, ohne Bewährung. Der Richter sah es als erwiesen an, dass durch die Blendaktion weitaus schlimmeres hätte passieren können. Deshalb sein abschreckendes Urteil. Nicht auszudenken was passiert wäre, hätte er z.B. einen Rettungshubschrauber geblendet, der auf dem Weg zu einem Verkehrsunfall gewesen wäre. Für den "Versuchten gefährlichen Eingriff in den Flugverkehr in Tatmehrheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung"  muss Alexander S. nun für acht Monate hinter Gitter.

 

Die NonstopNews-Bilder und der O-Ton:

 

-           Totale am Gericht

-           Staatsanwalt und Verteidiger betreten Verhandlungssaal

-           Angeklagter wird in Hand- und Fußfesseln in Saal gebracht

-           Diverse Akten  auf den Schreibtischen

-           Angeklagter wird in Handschellen aus Gerichtssaal geführt

-           Neu: Nachgestellte Szene, Laserpointer wird aus Fenster in Himmel gehalten, Strahlen treffen direkt auf Kamera

-           O-Ton Dr. Dirk Hertle, Richter am Amtsgericht: ...der 29-jährige Angeklagte ist aufgrund der heutigen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bautzen überführt, zu einem, allerdings schon länger zurück liegendem Zeitpunkt, mittels eines grünen Laserpointers eine Besatzung eines Bundespolizeihubschraubers geblendet zu haben...das ist ein versuchter gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung...es war für die Besatzung außerordentlich gefährlich, weil man weiß das bei solchen Attacken Blendwirkungen einsetzten und die Flugzeuge ihr Ziel dann nicht mehr anfliegen können und es da auch zu Abstürzen kommt wenn der Pilot geblendet wurde...in dem Fall war es so, dass sich der Hubschrauber auf einem Kontrollflug befand und durch diese Blendaktion, die über einige Minuten dauerte geflogen ist...man muss sich vorstellen was passiert wäre wenn es sich um einen Rettungshubschrauber gehandelt hätte, der zu einem Unfallopfer fliegen muss und dies nicht kann...deshalb hat das Amtsgericht heute ein abschreckendes Urteil gefällt, der Angeklagte muss für acht Monate ohne Bewährung ins Gefängnis...der Angeklagte hat sich nicht einsichtig gezeigt, er hat die Tat bestritten...die Kommunikation mit ihm war außerordentlich schwierig...  

 

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