hessen
Freitag, 25. Mai 2012
Bermuthshain, Vogelsbergkreis, Hessen
News-Nr.: 15257

Hoher Schaden nach Brand in Hessen:
Großbrand vernichtet Wohnhaus und Möbellagerhalle

Polizei vermutet: Scherbe könnte als Brennglas gewirkt haben - Flammen greifen in Minutenschnelle von Holzstapel auf Wohnhaus über - Auch Lagerhalle ein Raub der Flammen

Bildergalerie vorhanden

Datum: Freitag, 25. Mai 2012

Ort: Bermuthshain, Vogelsbergkreis, Hessen

 

(mwü) Ein Großbrand hat am Freitag ein Wohnhaus mitsamt einer angebauten Möbellagerhalle in Bermuthshain (Hessen) vernichtet.

Eine Autofahrerin hatte bemerkt, dass aus dem Fachwerkhaus Flammen empor schlugen. Die Frau verständigte daraufhin den Bewohner des Gebäudes, der sich so rechtzeitig in Sicherheit bringen konnte. Laut Polizei griffen die Flammen schnell auf die Hauswand über, breiteten sich auch im Dachstuhl aus und zerstörten schließlich sowohl das Wohnhaus wie auch die angebaute Lagerhalle eines Möbelhandels, in der sich neuwertige Möbel befanden. Nach ersten Ermittlungen der Polizei könnte eine Glasscherbe in einem Holzstapel hinter dem Gebäude wie ein Brennglas gewirkt und den Brand ausgelöst haben. Ein Großaufgebot der Feuerwehr war mehrere Stunden im Einsatz. Der entstandene Schaden geht in die Hunderttausende.

 

Die NonstopNews-Bilder (Nacht) und der O-Ton:

 

  • Totale der Einsatzstelle

  • Flammen, hohe Rauchsäule

  • Großaufgebot der Feuerwehr vor Ort

  • Löscharbeiten, diverse Einstellungen

  • Zerstörte Gebäude, Blick auf Wohnhaus und Lagerhalle

  • Einsatzkräfte besprechen sich

  • O-Ton (Name auf Band) Einsatzleiter Feuerwehr: zum Brand, zum Ausmaß, zum Einsatz

  • Weitere Schnittbilder

 

Bestellen Sie das TV-Material unter 04221 / 97 30 444 – Standort: Fulda


Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.