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Dienstag, 11. Mai, (Bezug auf Ereignis vom 4. Januar 2010 / 23.00 Uhr)
News-Nr.: 11060

LKW-Fahrer stellte Wechselbrücke auf stockdunkle B51 –
20-jähriger Autofahrer fuhr unter dem Auflieger hindurch und starb
Strafbefehl über nur 720 Euro für ein junges Menschenleben – Mutter von getötetem Martin M. zeigt sich bestürzt über Urteil gegen polnischen Fahrer

Umfangreicher Nachdreh mit bewegendem Interview der Mutter von Martin M. und Statement der Staatsanwaltschaft – Strafe kann grenzübergreifend nicht direkt eingeholt werden – Übliche Sicherheitsleistung wurde nicht gezahlt – Mutter: „Ich werde dafür beten und kämpfen\\\\\\\"

Bildergalerie vorhanden

Datum: Dienstag, 11. Mai, (Bezug auf Ereignis vom 4. Januar 2010 / 23.00 Uhr)

Ort: B51 bei Seckenhausen, LK Diepholz, Niedersachsen
 

(gs) Kopfschüttelnd und fassungslos überfliegt Bianka M. immer wieder die Unterlagen des Gerichts, in denen über den unglaublichen Unfall auf der B51 geurteilt wurde, bei dem am 4. Januar 2010 ihr 20-jähriger Sohn Martin durch den unfassbaren Leichtsinn eines Lastwagenfahrers ums Leben kam: Ein Strafbefehl über 720 Euro – so die Entscheidung des Amtsgericht in Syke. 720 Euro für den leichtfertig verschuldeten Tod ihres Sohnes, Bianka M. kann es nicht begreifen.

Es war ein später Montagabend in der ersten Woche des neuen Jahres, als Martin M. mit dem Twingo die B51 in Richtung Bremen fuhr. Zum elterlichen Zuhause waren es nur wenige hundert Meter. Doch die Fahrt endete in einer Tragödie (s. News Nr. 10338).

Der polnische LKW-Fahrer einer niederländischen Spedition mit deutscher Niederlassung an der B51 wollte dort Ladung aufnehmen. Doch die vereiste Zufahrt zum Speditionshof verhinderte die normale Anfahrt mit seinem Laster auf das Gelände. Schließlich entschied sich der Fahrer Thomasz P. die geladene Wechselbrücke seiner Zugmaschine abzustellen, um so eine bessere Anfahrt zu versuchen. Doch er parkte den abgesattelten Auflieger nicht in einer der Seitenstraßen, sondern direkt auf der Bundesstraße 51 auf der Fahrspur Richtung Bremen. Martin M. hatte keine Chance: Der auf vier Klappstelzen aufgebockte Auflieger war völlig unbeleuchtet, durch die herausgefahrene Zugmaschine gab es noch nicht einmal Reflektoren am Heck – lediglich ein an die Rückseite gehängtes Warndreieck sollten das plötzliche Hindernis erkennbar machen.

Der junge Twingo-Fahrer erkannte es aber nicht – zumindest so spät, dass er weder die Chance hatte zu bremsen oder das Lenkrad zu bewegen. Mit voller Fahrt rammte der Twingo unter den Auflieger, das Dach wurde wegerissen, der Kleinwagen fuhr längs unter der Wechselbrücke durch, erst 300 Meter weiter kam der Wagen zum Stehen. Für Martin M. kam jede Hilfe zu spät, ein Notarzt konnte nur den Tod feststellen.

Bianka M. war in der Nacht noch wach, als es an der Tür klingelte. In Erwartung ihrem Sohn die Tür zu öffnen, stand dort eine junge Polizistin: „Mir war sofort klar, dass etwas Schlimmes mit Martin passiert ist“, versucht seine Mutter Bianka M. ihre Gedanken an damals zu sammeln.

Seit der Unfallnacht versucht die Familie das fahrlässige Handeln des LKW-Fahrers zu verstehen. Von Seiten seiner Spedition kam lediglich ein kurzes Formschreiben mit einigen Worten des Bedauerns. Doch dabei blieb es nicht - viel schlimmer: Die Polizei hatte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in der Unfallnacht den LKW-Fahrer ohne Zahlung einer üblichen Sicherheitsleistung auf freien Fuß gesetzt, da die betroffene örtliche Spedition eine Klärung am Folgetag versprach. Doch kaum wollte die Polizei das Geld einholen, war der betroffene Mitarbeiter nicht mehr dort angestellt, die Spedition zeigte sich nicht mehr verantwortlich.

Nun hoffte die Familie zumindest auf einen Prozess, in dem sie erfahren hätte können, wie es zu der Tragödie kam. Doch das Amtsgericht in Syke beendete das Verfahren ohne Prozess durch einen Strafbefehl. „Wir mussten berücksichtigen, dass der Mann nicht vorbelastet war und zudem geständig ist“, so Jann Scheerer, der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Verden. Das rechtskräftige Urteil wurde auf 90 Tagessätze festgelegt – eine mittlere Strafe. Doch da der polnische Fahrer nur ein sehr geringes Einkommen angab, wurde der Tagessatz auf nur 8 Euro festgelegt. Bianka M. ist zwar wütend über das Urteil, viel trauriger macht sie aber die Tatsache, dass die Strafe wenn überhaupt grenzübergreifend nur über ein aufwendiges Rechtshilfdesystem verfolgt werden kann. „Wenn ich wüsste, dass er diese 720 Euro zumindest bezahlt, wäre es für mich wenigstens ein Zeichen, dass er die Schuld anerkennt“, so Bianka M. in einem bewegenden Interview.

Doch LKW-Fahrer Thomasz P. ist inzwischen in Polen, die Familie hat von ihm nie ein Wort des Bedauerns erhalten. Martins Familie bleibt nur die Hoffnung, dass den leichtsinnigen Fahrer das Gewissen über sein tödliches Handeln ein Leben lang begleiten wird und dass anderen Verkehrsteilnehmern bewusst wird, welche Verantwortung sie tragen – für sich und für andere. 

 

Die NonstopNews-Bilder und die O-Töne:

 
Aktueller Nachdreh:

- Bianka M. sitzt am Tisch, blättert durch Aktenordner, kopfschüttelnd, Blick In Akte auf Strafbefehl, div. Szenen

- O-Ton Bianka M., Mutter vom Martin (ausführlich): „…wollte ihn gerade anrufen, hörte Autotür klappen… dann sah ich zwei Personen und dann die Polizei, da wusste ich, da muss was passiert sein…/ … Unfälle passieren viele, aber die Meldung „tot“ glaubt man nicht… wir sind da dann hingefahren, das war so nah… / … meine erste Frage war, ob er geköpft wurde, dass war aber zum Glück nicht so… /…es ist nicht nachvollziehbar, warum er die Wechselbrücke da abgestellt hat…  /… hätte dem Mann gerne im Prozess in die Augen geschaut… „was ist das für ein Mensch?“ … / … meine erste Reaktion zum Strafbefehl war, das gibt es nicht… man hat keine Chance mehr und dann noch das wissen, dass es nicht über die Grenze geht, es ist einfach unfair…/… nach dem Polizeibericht wurde wohl Sicherheitsleistung verlangt, aber die Spedition hat am nächsten Tag gesagt, er sei dort nicht mehr angestellt…/ … das Geld ist ja noch nicht mal für mich, sondern für den Staat, dass damit so leichtsinnig umgegangen wird, versteh ich nicht… habe das Gefühl, er bleibt unbestraft, wenn ich wüsste, dass er diese 720 Euro zumindest bezahlt, wäre es für mich wenigstens ein Zeichen, dass er die Schuld anerkennt… /… Was ist das für ein Gefühl? -  Hassen tue ich ihn nicht, Hass ist zu negativ, ich bin wütend, ich könnte ihn schütteln, „warum hast du das getan?“… das ganze Strafsystem hört an der Grenze auf, er kann sich davon abschotten, das ist ungerecht, er ist nicht gezwungen, dass ganze anzunehmen… er ist selber Vater, er hat den Unfall erlebt, ich denke nicht, dass er das so aus dem Gedächtnis auslöschen kann, hoffe, dass da etwas für ihn bleibt, zu wissen, dass man einem getötet hat, bleibt… es war eine Sorglosigkeit, die LKW-Fahrer sind zwar unter Druck, aber man muss echt mit der Dummheit der anderen rechnen… sowas darf nicht nochmal passieren… wir wären da alle reingerast, bis das Blickfeld die Stelzen wahrnimmt, war es zu spät… es gab keine Reaktion von ihm, er ist da so gerade durch, nicht gelenkt, er hat nicht mitbekommen, dass er stirbt… ich denke, er hat nicht gemerkt, dass er einen Unfall hat, zu wissen, dass er in der Angst gestorben wäre, wäre schlimmer… / … uns wurde am nächsten Morgen gesagt, er habe eine Sicherheitsleistung gezahlt, aber es stellte sich heraus, dass es nur versprochen wurde… / … warum wird dort – auch wenn er kein Verbrechen begangen hat – alles nicht weiter verfolgt, da verstehe ich das Rechtssystem nicht… ich werde alles daran setzen, dass er zumindest diese Strafe zahlt, damit ich einen Abschluss finde, vielleicht werde ich ihm einen Brief schreiben, ich werde dafür kämpfen und beten, damit ich das für mich im Herzen beenden kann, ich weiß, ich kann es nicht mehr ändern, es ist alles geschehen…“

- An B51: Bianka M. pflückt Tulpe und geht zur Unfallstelle, legt Blume im Gras nieder

- Mutter kniet neben Blume, schlägt Hände vors Gesicht, weint, verschiedene sehr emotionale Szenen

- Freundin der Mutter tröstet sie, verschiedene Bilder, Tränen an Unfallstelle, div. Szenen

- Tulpe liegt im Gras, close, Mutter steht an Straße, Schärfenverlagerung auf Gesicht

- Bianka M. kniet an Blume, close, Rundgang, Nahaufnahmen, Blumenwiese neben Unfallstelle

- Straßenverlauf im Nachdreh, Verkehrsschilder, Kreuzung, Blick in Seitenstraße zu Speditionshof

- Speditionshof mit aufgestellten Wechselbrücken, div. Bilder mit Bezug auf Unfallstelle (Firmenkennung pixeln!)   

- Antextbilder der Staatsanwaltschaft Verden, Jann Scheerer kommt aus Eingang

- O-Ton Jann Scheerer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Verden: „… Amtsgericht Syke hat Strafbefehl erlassen. Dem lag zu Grunde, am 4.1.2010 eine Wechselbrücke auf die B51 abgestellt hatte ohne die abzusichern. Grundsätzlich darf diese überhaupt nicht auf einer Bundesstraße abgestellt werden. Daraufhin ist ein 20-jähriger Autofahrer unter diese Wechselbrücke gefahren und an den erlittenen Verletzungen gestorben… / das Amtsgericht hat eine Strafe von drei Monatsgehältern verhängt… / … das Maß der Schuld drückt die Zahl der Tagesätze aus, wir mussten berücksichtigen, dass der Mann nicht vorbelastet war und zudem geständig ist, zudem ist eine gewisse Mitschuld des Getöteten zu sehen, der das Hindernis hätte sehen können, da da ja ein Warndreieck war… das Warndreieck war aber direkt an der Wechselbrücke angebracht, aber sowas reicht natürlich nicht aus… man darf so ein Hindernis dort überhaupt nicht abstellen… /… er wollte etwas anliefern bei Spedition… /… es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Strafbefehl erstellt wird, gerade wenn es ein Geständnis gibt… / … der Strafbefehl wird auf Postwege zugestellt… wenn Geldstrafe nicht bezahlt wird, kann Haftstrafe verhängt werden… er hat nicht damit gerechnet, dass etwas Schlimmes passiert…“

- Abgefilmte Fotos von Martin M.  
 
Archiv Unfallnacht vom 04.01.2010 

- Totale der Unfallstelle mit viel Blaulicht, Rettungswagen und Notarzt noch vor Ort, Abfahrt der Retter

- Zerstörter Unfallwagen an Baum, Streifenwagen sperrt dunkle B51, Wechselbrücke steht auf B 51

- Splitter und Trümmer auf Fahrbahn, Kopfstütze von PKW liegt unter Wechselbrücke

- LKW ohne Wechselbrücke rangiert aus Seitenstraße, Polizei vor Ort untersucht Wechselbrücke

- Bestatter vor Ort, Leiche wird geborgen und abtransportiert (aus Distanz), Straße wird gereinigt

- Zerstörter Twingo am Baum, diverse Bilder, Dach abgerissen, Wrack wird geborgen und verladen

- Wechselbrücke wird verladen von Leiter der Spedition, Polizei im Gespräch

O-Ton Udo Müller, Polizei Weyhe (vor Ort, Nacht, ausführlich): (u.a.) „…das ist überhaupt nicht nachvollziehbar, es hier unbeleuchtet, hier ist 100 km/h erlaubt, da ist für einen Autofahrer nicht zu erkennen, man rechnet damit auch nicht… hinten am LKW hing ein Warndreieck, das reicht aber niemals zur Absicherung aus… da wird er wohl schon tot gewesen sein, als er hätte bremsen wollen… das Hindernis erkennen und dann noch bremsen, das hätte jedem passieren können, da hätte niemand eine Chance gehabt…“

 

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