Kameralogo NonstopNews - Der Nachrichtendienst fürs Fernsehen
– Werbung –
Willkommen, Gast!
NewsNr. 10106
Datum: 29.11.09, 00:31 Uhr
Stand: 29.11.09, 00:31 Uhr
Wieder Feuer bei „Laubenpiepern“:
Meterhohe Flammen vernichten Haus in Kleingarten-Anlage – Wieder Brandstiftung?
Gartenlaube brannte völlig nieder – Feuerteufel aus dem Stadtteil immer noch nicht gefasst

Datum: Sonntag,  29. November 2009, 00:00 Uhr

Ort: Hamburg-Horn
 

(gs) Hat der Feuerteufel im Hamburger Osten wieder zugeschlagen? Erneut ist im Stadtteil Horn eine Gartenlaube in Flammen aufgegangen. Gegen Mitternacht wurde die Feuerwehr in die Kleingartenanlage an der „Horner Rennbahn“ gerufen. Doch als die Kräfte eintrafen, war schon nichts mehr zu retten. Meterhoch loderten die Flammen, von der Gartenlaube blieben nur noch verkohlte Trümmer. Ein Übergreifen auf umliegende Grundstücke konnte weitestgehend verhindert werden. Die Ursache für den Brand ist noch unklar – Brandstiftung wird nicht ausgeschlossen. Möglicherweise geht also auch dieser Brand auf das Konto eines irren Brandstifters, der besonders im Stadtosten seit Monaten für Unruhe sorgt. Auch auf der gleichen Kleingartenanlage gab es bereits Brände (wir haben berichtet).

Die weiteren polizeilichen Ermittlungen dauern an.

 
Die NonstopNews-Bilder (Nacht):
 
- Totale der Brandstelle

- Gartenlaube in Vollbrand

- Meterhohe Flammen lodern auf Kleingartenrundstück

- Feuerwehr bei Löschangriff an Flammen

- Flammen werden von mehreren Seiten bekämpft

- Löscharbeiten unter Atemschutz

- Trümmer mit Flammen

- Schnittbilder

 

Archivmaterial zu Bränden aus der Vergangenheit auf Anfrage!

 
 

Bestellen Sie das TV-Material unter 04221 / 97 30 444 – Standort: Hamburg

 

Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.