Ungewöhnlicher Brandeinsatz:
Feuer in JVA Vechta – Einsatzkräfte müssen im Knast löschen
Tischlerei der JVA brannte – Gefängnisinsassen wurden bei Feueralarm weggeschlossen, um Ausbrüche zu verhindern – Zwei Drehleitern im Einsatz
Datum: Montag, 28. Juli 2008, 17:30 Uhr
(gs) Einen ungewöhnlichen Einsatz hatten die Einsatzkräfte der Feuerwehren im Landkreis Vechta am Abend abzuarbeiten – sie mussten in den Knast, um dort zu löschen.
Gegen 17.00 Uhr war das Feuer im Bereich der JVA-Tischlerei festgestellt worden. Unmittelbar nachdem die Feuerwehr alarmiert worden war, lief das Sicherheitssystem der Anstalt an: Die Gefangenen wurden sofort in die Zellen gesperrt, um einen möglichen Ausbruch im Tumult eines Löscheinsatzes zu verhindern.
Die Feuerwehr rückte auf das sonst abgeschirmte Gelände der Justizvollzugsanstalt aus. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der Brand in der Tischlerei auf das Dach ausbreiten könnte, wurde eine zweite Drehleiter im Außenbereich vorbereitet.
Mitarbeiter der JVA hatten zuvor die Löscharbeiten schon vorbereitet und Hydranten angeschlossen.
Das Feuer in einem Lagerraum der Tischlerei konnte schließlich mit Schaum erstickt werden. Bedienstete oder Gefängnisinsassen waren nicht gefährdet, verletzt wurde niemand. Die Anstaltsleitung zeigte sich zufrieden, dass die Sicherheitsvorkehrungen in einem solchen Notfall gut funktioniert hätten.
Die NonstopNews-Bilder und O-Töne:
- Totale des JVA-Geländes, Feuerwehr hinter Gefängnismauer
- Drehleiter über Gefängnismauer
- Einsatzkräfte im Außenbereich, Rauchspuren am Gebäude
- Feuerwehrfahrzeug fährt durch Schleusentor in JVA
- Rettungswagen fährt durch Schleusentor heraus
- Feuerwehrwagen vor Haupteingang
- Streifenwagen vor der JVA
- O-Ton Günther Espelage, Ortsbrandmeister und Einsatzleiter der Feuerwehr Vechta: …zum Einsatz und der besonderen Situation…
- O-Ton Dr. Manfred Krohn, stv. Anstaltsleiter: zum Vorfall und dem Verhalten
- Schnittbilder
Bestellen Sie das TV-Material unter 04221 / 97 30 444 – Standort: Delmenhorst
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.